vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fertigstellungsfristen; Erlöschen einer Baubewilligung; Beseitigungsauftrag; Fristen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/100bbl 2004, 152 Heft 4 v. 1.8.2004

Aufhebung

§§ 27, 37 Abs 1, 59 Abs 4 tir BauO 2001

Wurde mit den Bauarbeiten schon vor dem 1.3.1998 begonnen, beginnt die vierjährige Frist mangels abweichender Regelung durch den Gesetzgeber auch dann mit dem 1.3.1998 zu laufen, wenn die Baubehörde vor dem Inkrafttreten der TBO 1998 eine Fertigstellungsfrist über den 1.3. 1998 hinaus verlängert hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte