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Bewilligungspflichtige Bauten; Dachstuhl

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/103bbl 2004, 154 Heft 4 v. 1.8.2004

§§ 60 lit a und c wr BauO

Die Errichtung eines gänzlich neuen Dachstuhls stellt eine bewilligungspflichtige Maßnahme dar, die von Einfluss auf die Festigkeit des Gebäudes ist.

VwGH 18.3.2004, 2002/05/1015

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