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Instandhaltungspflicht; Verwaltungsübertretung; einheitlicher Tatbestand

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/104bbl 2004, 154 Heft 4 v. 1.8.2004

§§ 129 Abs 2 und 135 Abs 3 wr BauO

Die Instandhaltungspflicht gem § 129 Abs 2 wr BauO stellt eine einheitliche Verpflichtung dar, die den gesamten Bau betrifft. Eine Bestrafung wegen unterlassener Instandhaltung verschiedener Teile des Baus ist sohin nicht möglich.

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