Aufhebung
§ 13 Abs 1 und 2 stmk BauG 1995; § 44a Abs 3 AVG
Eine eingehauste Rampe, die als Teil des projektierten Wohnhauses zu qualifizieren ist und als „vorgeschobene Gebäudefront“ in Erscheinung tritt, hat die Nachbarabstände einzuhalten.
Aufhebung
§ 13 Abs 1 und 2 stmk BauG 1995; § 44a Abs 3 AVG
Eine eingehauste Rampe, die als Teil des projektierten Wohnhauses zu qualifizieren ist und als „vorgeschobene Gebäudefront“ in Erscheinung tritt, hat die Nachbarabstände einzuhalten.