Aufhebung
§ 13 stmk BauG 1995
Bildet der Zubau eine Einheit mit dem (hier: nicht konsentierten) Altbestand, ist auch die Einhaltung der Abstandsvorschriften durch den Altbestand verfahrensgegenständlich.
Aufhebung
§ 13 stmk BauG 1995
Bildet der Zubau eine Einheit mit dem (hier: nicht konsentierten) Altbestand, ist auch die Einhaltung der Abstandsvorschriften durch den Altbestand verfahrensgegenständlich.