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Verwaltungsübertretung; Baubewilligung; Abweichungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/91bbl 2004, 147 Heft 4 v. 1.8.2004

§§ 16, 26 Abs 2, 34 Abs 1 bgld BauG 1997

Abweichungen von einer Baubewilligung sind nicht erst strafbar, wenn sie „wesentlich“ (§ 26 Abs 2 bgld BauG 1997) sind, sondern bereits wenn sie als nicht mehr „geringfügige Bauvorhaben“ (§ 16 bgld BauG 1997) angesehen werden können.

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