Die rechtliche Stellung des durch das BauKG in den österreichischen Rechtsbereich neu eingeführten „Baustellenkoordinators“ und seine Haftungsrisken im Falle der Verletzung eines auf der Baustelle tätigen Dienstnehmers durch eine dem Koordinator zuzurechnende Unterlassung seiner Verpflichtungen wird seit Inkrafttreten des BauKG in der Literatur diskutiert.