§ 896 ABGB
Der vertraglich oder kondiktionsrechtlich zur Rückerstattung einer - nach der Endabrechnung ihm nicht zustehenden - Überzahlung auf den Werklohn durch a-conto-Leistungen verpflichtete Empfänger hat dem wegen fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten dem Gläubiger Schadenersatzpflichtigen dessen Zahlung an den Gläubiger zu 100% auszugleichen.