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Die Nichtigerklärung des rechtswidrigen Widerrufs im Vergabeverfahren nach dem BVergG 2002 und der Rechtsmittelrichtlinie

AufsätzeAndrea Hollybbl 2004, 131 Heft 4 v. 1.8.2004

Nach dem Wortlaut des BVergG 2002 kann der einmal, wenn auch unrechtmäßig erteilte Widerruf im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr für nichtig erklärt werden. Mit Urteil v 18.6.2002 in der Rs C-92/00 hat der EuGH nach Auslegung des Art 1 Abs 1 der Richtlinie 89/665/EWG die Überprüfbarkeit des Widerrufs in einem Nachprüfungsverfahren sowie die Möglichkeit der Aufhebung im Fall der Rechtswidrigkeit gefordert. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob der zwischen Gemeinschaftsrecht und geltendem innerstaatlichen Recht bestehende Konflikt durch richtlinienkonforme Interpretation des BVergG 2002 bzw durch unmittelbare Anwendung der RechtsmittelRL aufgelöst werden kann. Entgegen einer verbreiteten Meinung wird sich zeigen, dass von der Zulässigkeit der Anfechtung eines Widerrufs im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor dem BVA auszugehen ist und dieses den Widerruf im Fall der Rechtswidrigkeit für nichtig zu erklären hat. In bbl 5/2004 werden in einem zweiten Teil die Folgen der Nichtigerklärung eines rechtswidrigen Widerrufs einer nähren Betrachtung unterzogen.

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