Abweisung
§ 30 Abs 1 oö ROG 1994
Die Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes bewirkt, dass für die betreffenden Grundstücke keine Flächenwidmung festgelegt ist.
Abweisung
§ 30 Abs 1 oö ROG 1994
Die Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes bewirkt, dass für die betreffenden Grundstücke keine Flächenwidmung festgelegt ist.