teilweise Aufhebung
§ 101 Abs 3 wr BauO; Art 6 StGG; Art 1 1. ZPEMRK
§ 101 Abs 3 wr BauO vermittelt nur ein unter dem Vorbehalt der dauernden Zustimmung vermitteltes Recht. Der Eigentümer einer Nachbarliegenschaft darf den Widerruf der Berechtigung ohne Angabe gewichtiger Gründe oder besonderer Motive verlangen.