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Widerruf von Berechtigungen; kein „stabiles“ Recht

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/77bbl 2004, 117 Heft 3 v. 1.6.2004

teilweise Aufhebung

§ 101 Abs 3 wr BauO; Art 6 StGG; Art 1 1. ZPEMRK

§ 101 Abs 3 wr BauO vermittelt nur ein unter dem Vorbehalt der dauernden Zustimmung vermitteltes Recht. Der Eigentümer einer Nachbarliegenschaft darf den Widerruf der Berechtigung ohne Angabe gewichtiger Gründe oder besonderer Motive verlangen.

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