Aufhebung
§ 40 Abs 2 stmk BauG 1995
Das Erfordernis der „Errichtung“ ist bereits erfüllt, wenn das Gebäude zum maßgeblichen Zeitpunkt nach außen abgeschlossen war und alle bauplanmäßigen konstruktiven Merkmale erfüllt hat.
Aufhebung
§ 40 Abs 2 stmk BauG 1995
Das Erfordernis der „Errichtung“ ist bereits erfüllt, wenn das Gebäude zum maßgeblichen Zeitpunkt nach außen abgeschlossen war und alle bauplanmäßigen konstruktiven Merkmale erfüllt hat.