§ 3 Abs 1 tir BauO 1998
Ein 40 m langer und 2,5 m breiter Zufahrtsweg stellt keine dem Verwendungszweck Wohnhaus mit acht Wohnungen entsprechende Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche iSd § 3 Abs 1 tir BauO 1998 dar.
§ 3 Abs 1 tir BauO 1998
Ein 40 m langer und 2,5 m breiter Zufahrtsweg stellt keine dem Verwendungszweck Wohnhaus mit acht Wohnungen entsprechende Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche iSd § 3 Abs 1 tir BauO 1998 dar.