§ 4, 26 WEG 1975; § 10 WEG 2002
Änderungen der Nutzwerte durch Bauführungen iSd § 13 WEG können zu einer Neufestsetzung der Nutzwerte durch Schlichtungsstelle oder Gericht führen. Erst dann können Ausgleichsansprüche gem § 4 Abs 2 WEG geltend gemacht werden, und zwar im Klageweg.