Durch die Steiermärkische Baugesetznovelle 2003 soll der mit dem stmk BauG 1995 eingeschlagene Weg der Liberalisierung und Deregulierung des Baurechts fortgesetzt werden sowie aktuellen Anpassungserfordernissen nach Maßgabe der Vollzugspraxis, der verfassungsgerichtlichen Judikatur („heranrückende Wohnbebauung“) sowie rechtlichen Entwicklungen im Verfahrensrecht des Bundes (AVGNov 1998) Rechnung getragen werden. Der folgende Beitrag soll diese Neuerungen im stmk BauG systematisch darstellen sowie damit in Zusammenhang stehenden besonderen verfassungsrechtlichen Fragen nachgehen.