teilweise Aufhebung
§ 10 Abs 2 lit d krnt GPlG 1995; § 3 Abs 1 und 2 des Entwicklungsprogrammes für Versorgungsinfrastruktur - krnt LGBl 1993/25; Art 10 Abs 1 Z 8, Art 15, Art 18 B-VG
Ausgehend von der Zulässigkeit finaler Determinierung im Bereich der überörtlichen Raumplanung stellen die allgemeinen Ziele des krnt ROG iVm dem krnt GPlG eine ausreichende Umschreibung der Planungsvorgabe für den Verordnungsgeber bei der Festlegung von höchstzulässigen wirtschaftlich zusammenhängenden Verkaufsflächen eines einzelnen Einkaufszentrums (§ 10 Abs 2 lit d krnt GPlG) dar.