Abweisung
§ 44 Abs 4 tir BauO 1998
Bei der Frist für die Antragstellung zur Verlängerung einer befristet erteilten Baubewilligung handelt es sich um eine materiell-rechtliche (Ausschluss-) Frist.
Abweisung
§ 44 Abs 4 tir BauO 1998
Bei der Frist für die Antragstellung zur Verlängerung einer befristet erteilten Baubewilligung handelt es sich um eine materiell-rechtliche (Ausschluss-) Frist.