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Intensivtierhaltung; Flächenwidmung „Grünland“; Immissionsschutz; Gesundheitsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/30bbl 2004, 63 Heft 2 v. 1.4.2004

Abweisung

§ 5 Abs 1 und 2 krnt GPlG 1995; §§ 23 Abs 3 lit h und 26 krnt BauO 1996

Mit der Flächenwidmung „Grünland“ ist kein Immissionsschutz verbunden. Dies gilt auch für die gesondert auszuweisenden Flächen im Grünland (hier: „Landwirtschaftlicher Betrieb - Intensivtierhaltung“).

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