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Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; unterirdische Bauten; Berechnung der Gebäudeumrisse

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/43bbl 2004, 72 Heft 2 v. 1.4.2004

Aufhebung

§ 4 Abs 4 wr GaragenG; §§ 81 Abs 6, 134a Abs 1 lit a und c wr BauO

Der Nachbar kann Einwendungen gem § 4 Abs 4 wr GaragenG, wonach Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen auf gärtnerisch zu gestaltenden Flächen prinzipiell unzulässig sind, als subjektiv-öffentliches Recht gem 134a Abs 1 lit a und c wr BauO geltend machen.

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