Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) wurde von der Landesamtsdirektorenkonferenz beauftragt, gemeinsam mit der hierfür eingerichteten Länderexpertengruppe einen Vorschlag zur Vereinheitlichung der technischen Bauvorschriften in Österreich zu erarbeiten. Ziel ist nicht die Erarbeitung einer neuen Musterbauordnung, an die die Länder schrittweise ihre Bauordnungen angleichen sollen, sondern der Abschluss einer Vereinbarung gem Art 15a B-VG, in der sich die Länder verpflichten, innerhalb einer bestimmten Frist ihre derzeitigen bautechnischen Vorschriften durch die im Vereinbarungsentwurf formulierten Anforderungen zu ersetzen. Der folgende Beitrag erläutert das beabsichtigte Konzept der Vereinheitlichung der technischen Bauvorschriften sowie seinen zeitlichen Umsetzungshorizont.