§§ 33 Abs 7, 41 Abs 6 stmk BauG 1995; § 8 AVG
Im Anzeigeverfahren ist nur der Bauwerber Partei des Verfahrens.
Nachbarn können im Bauanzeigeverfahren mangels Parteistellung nicht die (Teil-) Bewilligungspflicht des Bauvorhabens (hier: 48 m hoher Antennenmast mit ca 2,30 x 3 x 2,5 m großen Container) einwenden.