Abweisung
§§ 62 Abs 1 Z 4, 129 Abs 10 wr BauO
Bei der Entfernung eines Türstockes (und der damit einhergehenden Verbreiterung eines Durchganges um ca 10 bis 20 cm) handelt es sich um eine bauanzeigepflichtige Maßnahme.
Abweisung
§§ 62 Abs 1 Z 4, 129 Abs 10 wr BauO
Bei der Entfernung eines Türstockes (und der damit einhergehenden Verbreiterung eines Durchganges um ca 10 bis 20 cm) handelt es sich um eine bauanzeigepflichtige Maßnahme.