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Entfernung eines Türstockes; Bauanzeige; Bauauftrag

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/162bbl 2003, 241 Heft 6 v. 1.12.2003

Abweisung

§§ 62 Abs 1 Z 4, 129 Abs 10 wr BauO

Bei der Entfernung eines Türstockes (und der damit einhergehenden Verbreiterung eines Durchganges um ca 10 bis 20 cm) handelt es sich um eine bauanzeigepflichtige Maßnahme.

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