Aufhebung
§ 17 Abs 1 und 6 wr BauO; Art III Abs 1, 2 und 7 wr BauO; § 1451 ABGB
Anlässlich einer Grundabteilung bescheidmäßig auferlegte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen aus dem Jahre 1917 (hier: lastenfreie Straßengrundübergabe unter gleichzeitiger Herstellung einer bestimmten Höhenlage) können nicht mittels baupolizeilicher Aufträge gem § 17 Abs 1 und 6 wr BauO durchgesetzt werden.