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Gewerbeordnung; Anlagengenehmigung; vereinfachtes Verfahren; behördlich genehmigte Anlage iSd ABGB

RechtsprechungZivilrechtbbl 2003/166bbl 2003, 243 Heft 6 v. 1.12.2003

§ 364a ABGB; § 359b GewO

§ 364a ABGB ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigte Anlage (hier: Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer KFZ-Mechanikerwerkstätte) keine behördlich ge­neh­migte Anlage iSd § 364a ABGB darstellt.

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