Durch die Novelle 2002 zum Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 LGBl 2002/71 wurden die bisherigen Kärntner Regelungen über Einkaufszentren durch besondere Bestimmungen für Einkaufszentren in Orts- und Stadtkernen ergänzt. Gegen diese Neuregelung und die damit im Zusammenhang stehenden Übergangsbestimmungen hat Doris Hattenberger im letzten Heft dieser Zeitschrift verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen. Sie stellen den Einsatz eines städtebaulichen Instruments in Frage, das einen sinnvollen Beitrag zur Stärkung der Zentrenstrukturen leisten und der Verödung innerstädtischer Kerngebiete entgegen wirken könnte. Dieser Beitrag setzt sich mit den aufgeworfenen Fragen auseinander, wobei vor allem auch auf die Übergangsbestimmungen für die Städte Klagenfurt und Villach einzugehen ist.