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Gebäudehöhe; „unwesentliche Abweichungen“ in Schutzzonen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/132bbl 2003, 198 Heft 5 v. 1.10.2003

Abweisung

§ 69 Abs 1 lit m, n und Abs 2 S 2 wr BauO

Eine wesentliche Abweichung von Bebauungsvorschriften liegt vor, wenn der Abweichung eine dem geltenden Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan unterlaufende Tendenz innewohnt.

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