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Baueinstellung; Abweichungen vom bewilligten Bauvorhaben

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/131bbl 2003, 198 Heft 5 v. 1.10.2003

§ 127 Abs 8, 8a und 9 wr BauO

Die Beurteilung, ob und inwieweit ein Bau von einer erteilten Baubewilligung abweicht und bereits vorgenommene Bauführungen einer neuer­lichen Baubewilligung bedürfen, kann nur auf Grundlage von Feststellungen getroffen werden, die die Unterscheidungsmerkmale zwischen dem bewilligten und den zur Ausführung gelangten Bauvorhaben mit hinreichender Deutlichkeit offen legen.

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