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Anzeigepflicht; Bewilligungspflicht; bauliche Änderung von Badezimmern

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/130bbl 2003, 198 Heft 5 v. 1.10.2003

Aufhebung

§§ 60 Abs 1 lit c, 62 Abs 1 Z 1 wr BauO

Auch wenn im Zuge der baulichen Änderung ­eines Badezimmers die Deckenkonstruktion ­eines Bauwerkes betroffen ist, ist diese nur bewilligungspflichtig, wenn dies von Einfluss auf die Festigkeit der Geschoßdecke und somit des Gebäudes ist.

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