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Bauwerke im ungeregelten Baulandbereich; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Lichteinfall; zulässige Bauwerkhöhe

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/68bbl 2003, 109 Heft 3 v. 1.6.2003

§§ 6, 50, 51, 54 nö BauO 1996

Auch bei Bauwerken im ungeregelten Bauland­bereich können nur Verletzungen von Nachbarrechten iSd § 6 Abs 2 nö BauO geltend gemacht werden.

Bei der Prüfung der Beeinträchtigung des Lichteinfalls unter 45 Grad (§ 54 2. Fall nö BauO) ist nicht von einer (fiktiven) mittleren Wandhöhe, sondern vom konkreten Vorhaben auszugehen.

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