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Bewilligungsfreie Bauten; land- und forstwirtschaft­liche Nutzbauten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/40bbl 2003, 72 Heft 2 v. 1.4.2003

§ 2 Abs 3 Z 7 sbg BauPolG

Land- und forstwirtschaftliche Nutzbauten iSd § 2 Abs 3 Z 7 sbg BauPolG sind nur dann baubewilligungsfrei, wenn alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen.

Liegen die nächsten bewohnten Bauten in einer Entfernung von ca 50 m bzw 110 m, liegt die geforderte „größere Entfernung von Bauten“ nicht vor.

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