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Nicht nur geringfügige Abweichungen; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/41bbl 2003, 72 Heft 2 v. 1.4.2003

Aufhebung

§ 23 Abs 1 lit a sbg BauPolG; § 9 VStG

Die Bestimmung des Täters, der eine nicht nur geringfügige Abweichung vom Baubewilligungsbescheid verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten hat, erfolgt nicht in § 23 Abs 1 lit a BauPolG. Sie ergibt sich aus dem Sinnzusammenhang in Verbindung mit der Struktur des sbg BauPolG nach allgemeinen verwaltungsstrafrechtlichen Grundsätzen.

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