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Zur Vollzugsproblematik des § 22 Abs 12 stmk ROG in Folge der Seveso II-RL

 Grundlagen und Praxis des BaurechtsGeorg Eisenberger und Elisabeth Hödlbbl 2003, 63 Heft 2 v. 1.4.2003

Die RL 96/82 EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso II-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten in ihren Politiken der Flächenausweisung bzw Flächennutzung dafür zu sorgen, dass die Verhütung schwerer Unfälle und die Begrenzung ihrer Folgen Berücksichtigung findet. Der stmk Landesgesetzgeber hat die Richtlinie in § 22 Abs 12 stmk ROG umgesetzt. Die Autoren untersuchen Möglichkeiten der Vollziehung dieser Umsetzungsbestimmung.

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