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Begriff „Bauwerk“; Begriff „bauliche Anlage“; Werbefläche; bewilligungspflichtiges Bauvorhaben

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/33bbl 2003, 68 Heft 2 v. 1.4.2003

§§ 14 Z 2, 4 Z 3 und 4 nö BauO 1996

Für die Errichtung von Werbeflächen entsprechenden Ausmaßes (hier: durchgehende, mit Stahlträgern verbundene Platte von ca 98 m2) ist bereits wegen der zu erwartenden Beanspruchung von Windkräften ein wesentliches Ausmaß bautechnischer Kenntnisse erforderlich.

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