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Das neue Wohnungseigentumsgesetz

AufsätzeHelmut Böhmbbl 2002, 140 Heft 4 v. 15.8.2002

Soeben ist das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002, BGBl I/70) mitsamt dem Wohnungseigentumsbegleitgesetz 2002 (BGBl I/71) in Kraft getreten (1. 7. 2002).1)1) Paragraphenzitate beziehen sich, sofern nichts anderes vermerkt ist, im Folgenden stets auf das WEG 2002. Das Wohnungseigentumsbegleitgesetz wird im Folgenden „WEBG“ abgekürzt. WE = Wohnungseigentum(-s); WEBew = Wohnungseigentumsbewerber(-s); WEOrg = Wohnungseigentumsorganisator(-s); EG = Eigentümergemeinschaft. Nachdem ursprünglich nur eine Straffung und übersichtlichere Strukturierung sowie eine Bereinigung sprachlicher und systematischer Mängel des WEG 1975 geplant waren, präsentiert das neue Gesetz nun doch auch spektakuläre inhaltliche Änderungen, welche großteils erst in der letzten Phase der Gesetzwerdung verwirklicht wurden.2)2) Vgl zur Genese umfassend Stabentheiner, Entstehungsgeschichte und Gehalt des Wohnungseigentumsgesetzes 2002, wobl 2002, 101. Im Folgenden sollen die wesentlichen Neuerungen überblicksartig vorgestellt werden.

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