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Ausschließliche verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Bauführers

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/61bbl 2002, 110 Heft 3 v. 15.6.2002

Aufhebung

§ 125 Abs 4 wr BauO

§ 125 Abs 4 wr BauO ordnet keine kumulative Verantwortlichkeit des Bauwerbers für Tätigkeiten an, die, wie die planwidrige Bauausführung, in den Verantwortungsbereich des Bauausführenden fallen.

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