Abweisung
§ 26 Abs 1 Z 7 und Abs 4 oö BauO 1994; § 30 Abs 5 oö ROG 1994
Eine im Grundbuch ausgewiesene Nutzung einer Grundfläche hat für die Frage der raumordnungsrechtlich zulässigen Nutzung der Grundfläche keine Bedeutung.
Abweisung
§ 26 Abs 1 Z 7 und Abs 4 oö BauO 1994; § 30 Abs 5 oö ROG 1994
Eine im Grundbuch ausgewiesene Nutzung einer Grundfläche hat für die Frage der raumordnungsrechtlich zulässigen Nutzung der Grundfläche keine Bedeutung.