Aufhebung
§ 4 Z 61 stmk BauG 1995; § 25 Abs 2 Z 2 stmk ROG
Ein Zubau ist grundsätzlich auch dann genehmigungsfähig, wenn die zu vergrößernde bauliche Anlage („ursprüngliches Projekt“) noch gar nicht ausgeführt worden ist.
Aufhebung
§ 4 Z 61 stmk BauG 1995; § 25 Abs 2 Z 2 stmk ROG
Ein Zubau ist grundsätzlich auch dann genehmigungsfähig, wenn die zu vergrößernde bauliche Anlage („ursprüngliches Projekt“) noch gar nicht ausgeführt worden ist.