Aufhebung
§§ 6 Abs 10, 30 Abs 1 lit b vlbg BauG 1972
Nachbarn können Einwendungen hinsichtlich von das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigungen sowie Gefährdungen auch dann einwenden, wenn die vorgesehene Flächenwidmung keinen Immissionsschutz enthält.