§ 12 Abs 2 tir VergabeG
Stellt das Landesvergabeamt fest, dass die Erteilung des Zuschlags an den Billigstbieter rechtswidrig erfolgte, so hat der übergangene Bieter nur dann einen Anspruch auf den Ersatz des Erfüllungsinteresses wenn er beweist, dass er nach Ausscheiden des Billigstbieters tatsächlich den Zuschlag erhalten hätte.