Aus Anlass des 30-jährigen Bestehens der Studienrichtung Raumplanung an der TU Wien fand vom 2.-6. April 2001 die Festwoche der österreichischen Raumplanung statt, in deren Rahmen das vorliegende Thema behandelt wurde. Der Beitrag zeigt Schwächen des Raumordnungsrechtes auf, die ihre Ursachen auch in der Länderzuständigkeit haben. Zunehmende begriffliche Differenzierungen, schwer vergleichbare Judikatur der Höchstgerichte, Umsetzungsprobleme von EU-Richtlinien sowie mangelnde Kooperation als Grundproblem rechtfertigen Überlegungen bezüglich Kompetenzverschiebungen, auch wenn diese gegenwärtig wenig Realisierungschancen haben.