Aufhebung
§ 13 stmk BauG 1995; § 4 Abs 1 stmk BauO 1968; § 8 VermessungsG; § 4 Abs 2 VermessungsV 1976; § 4 Abs 2 VermessungsV 1994
Grenzabstände sind nicht bloß mit den in der VermessungsV vorgesehenen Toleranzen einzuhalten.
Aufhebung
§ 13 stmk BauG 1995; § 4 Abs 1 stmk BauO 1968; § 8 VermessungsG; § 4 Abs 2 VermessungsV 1976; § 4 Abs 2 VermessungsV 1994
Grenzabstände sind nicht bloß mit den in der VermessungsV vorgesehenen Toleranzen einzuhalten.