Im Hinblick auf ihre vielfältigen Auswirkungen bereitet die Standortplanung für Handelsgroßbetriebe, namentlich für Einkaufszentren, in der Planungspraxis erhebliche Probleme. Entsprechend der Komplexität des Planungsvorgangs wurde in der jüngeren Entwicklung des Raumordnungsrechts hiefür ein zweistufiger Planungsprozess, bestehend aus einem Akt der überörtlichen und der örtlichen Raumplanung, vorgesehen. Ein derartiges Zusammenwirken von Planungsbehörden ist auch in § 11a Sbg ROG 1998 festgelegt. Der Beitrag unternimmt es, einige damit zusammenhängende Rechtsfragen zu beantworten.