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Bevorstehende Änderung des Flächenwidmungsplans; Teilungshindernis

RechtsprechungZivilrechtbbl 2001/79bbl 2001, 117 Heft 3 v. 15.6.2001

§ 830 ABGB

Hat die Gemeinde konkrete Schritte zur Änderung des Flächenwidmungsplans in Gang gesetzt und ist in absehbarer Zeit mit einem Beschluss zu rechnen, der geeignet ist, den Verkehrswert der betroffenen Liegenschaft wesentlich zu beeinflussen (erhöhen), so erfolgt die Teilungsklage eines Miteigentümers zur Unzeit.

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