Aufhebung
§ 26 bgld BauG 1997; §§ 12, 93 bgld BauO
Der bewilligte Bauplan geht als speziellere Regelung der Anordnung der Einhaltung der (hier: anderslautenden) Verpflichtungen des Bauplatzerklärungsbescheides vor.
Aufhebung
§ 26 bgld BauG 1997; §§ 12, 93 bgld BauO
Der bewilligte Bauplan geht als speziellere Regelung der Anordnung der Einhaltung der (hier: anderslautenden) Verpflichtungen des Bauplatzerklärungsbescheides vor.