Mayer legt in seinem Beitrag „Die Rechtmäßigkeit der Regelung der Bebauungsdichte für das Gebiet Graz Hauptbahnhof Süd“ dar, dass die Regelungen, welche die Bebauungsdichte1) für jenes Gebiet normieren, in dem das sogenannte „Bahnhof-Center“ liegt, verfassungs- bzw gesetzwidrig sind. Gegenstand der folgenden Ausführungen ist die Schilderung jener Problematik, die den Erk des VwGH v 11. 9. 1997, Zl 96/06/0076,2) und v 23. 3. 2000, Zl 98/06/0243,3) zum „Bahnhof-Center“ zu Grunde liegt.