§§ 861, 869 ABGB
Der Kaufvertrag (über eine Liegenschaft) ist noch nicht abgeschlossen, wenn einzelne Fragen noch der Vereinbarung vorbehalten sind; dabei ist es gleichgültig, ob es sich um wesentliche oder unwesentliche Bestimmungen handelt.
OGH 23. 1. 2001, 7 Ob 244/00h