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Sittenwidrige Konventionalstrafenregelung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2001/87bbl 2001, 122 Heft 3 v. 15.6.2001

§ 879 ABGB

Verstößt eine Konventionalstrafenregelung gegen die guten Sitten, so bleibt sie in der Höhe wirksam, in der ein Verstoß gegen die guten Sitten noch nicht zu erblicken ist.

OGH 29. 1. 2001, 3 Ob 87/99m

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