§§ 1295 ff ABGB
Die Forderung nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der Voraussetzungen erfolgreicher Anspruchsverfolgung bedeutet eine Überspannung der Erkundigungspflicht.
OGH 14. 12. 2001, 6 Ob 150/00b
§§ 1295 ff ABGB
Die Forderung nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der Voraussetzungen erfolgreicher Anspruchsverfolgung bedeutet eine Überspannung der Erkundigungspflicht.
OGH 14. 12. 2001, 6 Ob 150/00b