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Bauwerke im Grünland; „Überflutungsgebiet“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/63bbl 2001, 110 Heft 3 v. 15.6.2001

Aufhebung

§ 20 Abs 2 Z 3 nö BauO 1976 (jetzt: § 55 Abs 3 nö BauO 1996)

Die Gefährdung von Bauwerken durch Hochwasser ist durch konkrete Erhebungen festzustellen. Ein Verweis auf (bloß informative) Kennzeichnungen im Flächenwidmungsplan oder forstrechtliche Gefahrenzonenpläne kann die erforderlichen Ermittlungen grundsätzlich nicht ersetzen.

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