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Lichteinfall; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/64bbl 2001, 110 Heft 3 v. 15.6.2001

Aufhebung

§ 6 Abs 2 Z 3 nö BauO 1996; §§ 17 Abs 3, 39 Abs 3, 62 Abs 3 nö BauTV 1997

Die Regelungen über den zulässigen Lichteinfall für Hauptfenster (§§ 17 Abs 3, 62 Abs 3 nö BauTV 1997) regeln auch die zulässige Höhe eines Gebäudes; sie begründen daher subjektiv-öffentliche Rechte des Nachbarn iSd § 6 Abs 2 Z 3 nö BauO.

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